Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

Kleine Lackschäden an Einbauküche: Mieter haftet nicht


Mietrecht

Ratgeber, 12.02.2019

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze

Mieter müssen normalerweise für Schäden aufkommen, die sie an einer Mietwohnung anrichten. Es gibt aber Ausnahmen. Kleine Absplitterungen an einer lackierten Einbauküche sind eine solche Ausnahme, denn die Mieter können sie bei normaler Benutzung gar nicht vermeiden. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht Homburg entschieden.

ERGO Ratgeber - Urteile

Worum ging es bei Gericht?
Als ein Mieter aus seiner Wohnung ausziehen wollte, stellte der Vermieter fest, dass die Einbauküche Schäden hatte. Das lackierte Holz wies verschiedene kleine Absplitterungen auf. Diese waren entstanden, als die Mieter beim Absetzen oder Einräumen von Geschirr gegen die Oberfläche gestoßen waren. Der Vermieter verlangte dafür Schadenersatz. Der Mieter war der Meinung, dass er für solche Schäden keinen Ersatz leisten müsse.

Das Urteil
„Das Amtsgericht Homburg bestätigte die Ansicht des Mieters“, so Michaela Rassat. Ein Sachverständiger hatte vor Gericht erklärt, dass lackierte Oberflächen besonders kratz- und stoßempfindlich seien. Auch im Rahmen der ganz normalen, alltäglichen Benutzung lasse es sich gar nicht vermeiden, dass an lackierten Teilen kleine Absplitterungen aufträten. „Das Gericht erläuterte, dass Mieter zwar grundsätzlich für Schäden aufkommen müssten, die sie an der Mietwohnung anrichteten. Dies gelte nach § 538 des Bürgerlichen Gesetzbuches jedoch nicht für Schäden, die beim vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung entstünden“, kommentiert die Juristin. Leichte Lackabsplitterungen seien beim alltäglichen Gebrauch der Einbauküche nicht zu vermeiden – dies gelte in besonderem Maße, wenn wie hier Kleinkinder zur Familie gehörten. „Die Mieter mussten daher für die Schäden nicht haften“, ergänzt Rassat.

Was bedeutet das für Mieter?
Viele Vermieter verlangen beim Auszug von Mietern Schadenersatz für kleinere Schäden an der Wohnung. „Mieter haften jedoch nicht für Schäden, die beim normalen, vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung entstanden sind – also durch die normale Benutzung der Räume und ihrer Einrichtung. Dies gilt also nicht nur für Einbauküchen. Verlangen Vermieter beim Auszug Schadenersatz, sollten Mieter genau hinschauen, ob diese Forderung berechtigt ist“, so der Tipp der Rechtsexpertin.Viele Vermieter verlangen beim Auszug von Mietern Schadenersatz für kleinere Schäden an der Wohnung. „Mieter haften jedoch nicht für Schäden, die beim normalen, vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung entstanden sind – also durch die normale Benutzung der Räume und ihrer Einrichtung. Dies gilt also nicht nur für Einbauküchen. Verlangen Vermieter beim Auszug Schadenersatz, sollten Mieter genau hinschauen, ob diese Forderung berechtigt ist“, so der Tipp der Rechtsexpertin.
Amtsgericht Homburg, Urteil vom 9. August 2018, Az. 9 C 273/16

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie im D.A.S. Rechtsportal:
www.das-rechtsportal.de  

Quelle: D.A.S. Rechtsschutz der ERGO
www.das.de

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die Juristin des D.A.S. Leistungsservice

Michaela Rassat (Jahrgang 1975) ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen. Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen. Zudem betreut sie sowohl die D.A.S. App, als auch das D.A.S. Rechtsportal (www.das.de/rechtsportal). Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.

Bilder der Experten

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 07.01.2019

Pleiten, Pech und Umzugspannen

Bei einem Umzug ist viel zu tun. Häufig helfen daher Freunde und Familie beim Packen und Verladen. Lassen sie dabei die teure Lampe fallen, kommt es schnell zum Streit.

Ratgeber 11.07.2019

Haustürschlüssel verloren – wann zahlt die Versicherung?

Verbraucherfrage von Lisa K. aus Treuchtlingen: Mein Nachbar hat mir während seines Urlaubs seinen Wohnungsschlüssel überlassen, damit ich die Pflanzen gießen kann. Jetzt habe ich den Schlüssel verloren. Kommt für den Schaden meine Versicherung auf?

Ratgeberthema 17.10.2019

Sind Sommerreifen in der Garage versichert?

Verbraucherfrage von Karl-Heinz P. aus Winden: Über den Winter lagere ich meine Sommerreifen in der Garage unseres Mehrfamilienhauses ein. Zahlt meine Hausratversicherung, wenn sie gestohlen werden?