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Überfüllte Mülltonne: Was tun?


Wie Mieter ihren Abfall trotzdem entsorgen können

Ratgeber, 08.03.2021

Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Während der Corona-Pandemie sind die Menschen viel zu Hause und verursachen dadurch deutlich mehr Hausmüll. Immer wieder kommt es deshalb vor, dass Mülltonnen lange vor dem Abholtermin bereits voll sind. Doch wohin dann mit dem eigenen Abfall? Welche Rechte und Pflichten Mieter bei der Müllentsorgung haben und was sie bei überfüllten Tonnen tun können, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Überfüllte Mülltonne 

Rechte und Pflichten von Mietern rund um das Entsorgen von Müll
Alle Haushalte sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, ihren Abfall zu trennen und entsprechend zu entsorgen. „Die Regelungen zur Mülltrennung legt jede Gemeinde in ihrer Abfallsatzung fest – etwa in welche Tonnen Mieter welchen Abfall werfen müssen“, erläutert Michaela Rassat. Die regelmäßigen Entsorgungskosten trägt zunächst der Vermieter, er gibt diese allerdings über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter. In manchen Hausordnungen sind zusätzlich Pflichten festgelegt: So können Mieter beispielsweise auch für das Bereitstellen der Mülltonnen zum Abholtermin oder für das Reinigen des Abstellplatzes verantwortlich sein. „Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Abmahnung“, so die ERGO Juristin. Die Gemeinde schreibt vor, welche Mülltonnen für die ordnungsgemäße Mülltrennung zum Einsatz kommen sollen. Der Vermieter muss diese Tonnen zur Verfügung stellen.

Wenn die Mülltonne schon voll ist
Doch wohin mit dem Müll, wenn die entsprechende Tonne schon bis zum Rand gefüllt ist? „Mieter sollten dann nicht versuchen, ihre Säcke noch irgendwie hineinzustopfen“, rät Rassat. „Denn schließt der Deckel nicht mehr richtig. Und ist der Müll durch Pressen zu stark verdichtet worden, darf das Entsorgungsunternehmen die Tonnen stehen lassen.“ Der Grund: Beim Entleeren löst sich stark verdichteter Abfall schwerer und der Arbeitsschutz verbietet den Mitarbeitern, ihn zu lockern. Außerdem sind überladene Behälter schwerer zu bewegen und auch die Schüttvorrichtung kann sie nicht mehr heben.

Zusätzliche Müllsäcke kaufen
Wer seinen Müll einfach in einem haushaltsüblichen Müllbeutel oder in irgendeinem verfügbaren Behältnis neben die Tonnen stellt, muss damit rechnen, dass dieser ebenfalls nicht mitgenommen wird, denn das ist verboten. Dabei geht es aber mehr um die Behältnisse als um den Müll selbst. In den meisten Gemeinden besagen die Regeln: „Befindet sich der Müll in zugelassenen, der Müllart entsprechenden Säcken neben der richtigen Tonne, nimmt das Entsorgungsunternehmen diese mit“, so die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Meist informiert die Website der Gemeinde oder des Landratsamtes darüber, was genau vor Ort gilt. Bei der Gemeinde können Mieter auch Papiertüten für Bioabfall, Restmüllsäcke und gelbe Säcke erwerben, falls die Mülltonnen voll sind. Im Kaufpreis ist dann auch die Entsorgungsgebühr enthalten.

Mietminderung möglich?
Wenn die Mülltonne regelmäßig überquillt, sollten Mieter ihren Vermieter darauf ansprechen. „Er muss dafür sorgen, dass den Mietern ausreichend Mülltonnen zur Entsorgung zur Verfügung stehen“, erläutert die Expertin. Stellt er zusätzliche oder größere Tonnen auf, steigen allerdings die Entsorgungskosten und damit auch die Nebenkosten der Mieter. Ignoriert der Vermieter die Problematik, empfiehlt die Juristin Mietern, eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter zu schicken – inklusive einer Frist zur Beseitigung. Ergreift er auch dann keine Maßnahmen und lässt die Frist verstreichen, sind Mieter unter Umständen dazu berechtigt, die Miete zu mindern.

Müll reduzieren
Jeder Mieter kann aber auch einen Beitrag dazu leisten, dass die Tonnen nicht regelmäßig überquellen. Zum Beispiel können Kartons, Milchkartons oder Joghurtbecher gefaltet, zerrissen oder zusammengedrückt werden, bevor sie in die Tonne wandern. Der Hinweis „Bitte keine Werbung“ am Briefkasten verringert den anfallenden Papiermüll. Wer beim Einkaufen unverpacktes Obst und Gemüse kauft und auch sonst versucht, Verpackungen so weit wie möglich zu vermeiden, verhindert nicht nur Müllberge, sondern schont auch noch die Umwelt.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Michaela Rassat ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen. Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen. Zudem betreut sie sowohl die ERGO Rechtsschutz App als auch das ERGO Rechtsportal (www.ergo.de/rechtsportal). Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.

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