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Abschaffung Kinderreisepass – was gilt ab 2024?


Aktuelle Verbraucherfrage

Ratgeber, 11.12.2023

Louisa H. aus Pößneck:
Wir reisen mit unseren Sprösslingen im nächsten Sommer in die USA und müssen dafür noch Reisepässe beantragen. Welche neuen Regelungen gelten ab 2024 für Kinder und worauf muss ich bei der Beantragung achten?

Abschaffung Kinderreisepass 

Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Bereits im Juli hatte der Bundestag dem Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ zugestimmt und damit die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Ende September folgte der Bundesrat. Ab 1. Januar 2024 tritt die Reform nun in Kraft. Eltern, die mit ihren Kindern außerhalb der Europäischen Union (EU) verreisen möchten, müssen ab nächstem Jahr auch für ihren Nachwuchs einen elektronischen Reisepass vorweisen. Bisher war dafür bei Kindern unter zwölf Jahren ein Kinderreisepass ausreichend. Dieser ist deutlich günstiger, verfügt jedoch nicht über den elektronischen Chip, der beispielsweise Fingerabdrücke speichert. Achtung: Die Ausstellung eines Reisepasses kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. Eltern sollten also genügend Zeitpuffer einplanen. Die Vorgaben beim biometrischen Passbild sind für Kinder unter zehn Jahren weniger streng und das Speichern der Fingerabdrücke erfolgt erst ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Der Reisepass ist maximal sechs Jahre gültig – vorausgesetzt, das Kind verändert sich in diesem Zeitraum nicht so stark, dass eine Identifizierung schwierig ist. Ein Vorteil des elektronischen Reisepasses: Die Einreise in die USA ist ab nächstem Jahr auch für Kinder ohne Visum und mit einer einfachen ESTA-Registrierung (Electronic System for Travel Authorization) möglich. Innerhalb der EU ist für Kinder ein Personalausweis ausreichend. Eltern sollten sich vorab informieren, welche Einreisebestimmungen im Urlaubsland gelten. Übrigens: Auch wenn die Beantragung eines Kinderreisepasses ab 2024 nicht mehr möglich ist, behalten bereits ausgestellte Dokumente voraussichtlich erst einmal ihre Gültigkeit.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die ERGO Expertin Sabine Brandl

Sabine Brandl leitet die Direktion / Großschaden bei der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Die Volljuristin und ausgebildete Versicherungskauffrau begann ihre berufliche Laufbahn nach dem 2. Staatsexamen 1998 als Referentin im Produktmanagement Rechtsschutz bei der ERGO Versicherung AG. Seitdem ist sie in unterschiedlichen Stabs- und Leitungsfunktionen tätig und blieb bis heute der Sparte Rechtsschutz treu.

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