Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

Schneelast


Wie Hausbesitzer ihre Dächer schützen können

Ratgeber, 04.12.2023

Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Fällt sehr viel Schnee, so wie derzeit in Teilen Deutschlands, ächzen die Dächer unter der kalten Last. Hausbesitzer sorgen sich dann: Hält das Dach der Belastung stand? Wann sie handeln müssen und wie sie sich gegen Schäden absichern können, weiß Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO.

Schneelast

Wie viel Schneelast trägt mein Dach?

„In der Regel ist die Tragfähigkeit eines Daches um ein Vielfaches höher als die normalerweise in einer Region zu erwartenden Schneelasten“, so Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO. Dennoch ist es empfehlenswert, sich über die Belastbarkeit zu informieren. Wichtige Faktoren dabei sind die Dachform und die geografische Lage des Hauses. Auf Flachdächern bleibt der Schnee länger liegen als auf Dächern mit einem steilen Giebel, von denen der Schnee leichter abrutscht. Ein Flachdach muss damit mehr Last tragen können als ein Steildach. Und nicht überall in Deutschland fällt gleich viel Schnee im Winter. Daher ist Deutschland in verschiedene Schneelastzonen unterteilt: Wer beispielsweise im Bayerischen Wald wohnt, muss mit stärkerem Schneefall rechnen als ein Hamburger. Die Dächer müssen entsprechend auf unterschiedlich hohe Schneelasten ausgerichtet sein. In welcher Schneelastzone ihr Haus liegt, erfahren Hausbesitzer beispielsweise beim zuständigen Bauamt. „Einen Grenzwert für die Tragfähigkeit des eigenen Daches sollten Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis ihres Hauses finden“, sagt die ERGO Expertin. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, können örtliche Ingenieur- oder Architekturbüros sowie Dachdecker die maximale Belastbarkeit des Daches errechnen.

Dach vom Schnee befreien?

Kommt es zu schwerem Schneefall, hilft diese Angabe bei der Einschätzung, ob das Dach der dicken Schneedecke standhält oder ob geräumt werden muss. Die aktuell vorhandene Schneelast können Hausbesitzer von Fachleuten ermitteln lassen. „Dachdecker oder die Feuerwehr nehmen dafür Schneeproben an drei unterschiedlichen Stellen auf dem Dach. Anschließend wiegen sie die Schneeproben. Ob das Dach die Schneelast dauerhaft aushält, prüft dann beispielsweise ein Statiker“, erklärt Brandl. Raten die Experten zur Räumung eines Daches, sollten diese sie auch gleich durchführen. „Denn im Gegensatz zum Schneeschaufeln auf dem Gehweg sind Räumarbeiten auf dem Dach ohne entsprechende Schutzvorrichtungen eine Gefahr für die Beteiligten“, so die Schadenexpertin. „Wer in luftiger Höhe Schnee schippt, kann dabei ausrutschen oder der Schnee kann Autos oder Passanten treffen.“ Zudem droht ein Einsturz, falls das Dach bereits instabil ist.

Absicherung gegen Schäden

Stürzt ein Dach aufgrund der Schneelast ein oder ist die Statik der Dachkonstruktion beeinträchtigt, kommen auf Hausbesitzer hohe Kosten zu. „Daher sollten sie darauf achten, dass ihre Wohngebäudeversicherung auch ‚Weitere Naturgefahren‘ wie ‚Schneedruck‘ abdeckt“, empfiehlt die ERGO Expertin. Dieser Schutz ist durch eine klassische Gebäude- oder Hausratversicherung nicht immer abgedeckt, sondern muss meist explizit eingeschlossen werden. Er umfasst auch Schäden durch den Schneedruck auf Fotovoltaik-, Solar- und Antennenanlagen auf dem Dach. Da bei einem Dacheinsturz meist auch Möbel und anderer Hausrat betroffen sind, ist es empfehlenswert, bei der Hausratversicherung ebenfalls auf den Schutz vor ‚Weiteren Naturgefahren‘ zu achten. Ist das Dach beschädigt, sollten Hausbesitzer die Schäden mit Fotos festhalten und sich umgehend bei ihrem Versicherer melden. Dieser kümmert sich um alles und schickt in der Regel einen Gutachter vorbei. Zudem sollten Eigentümer Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden. „Dazu gehört beispielsweise, den Schnee aus dem Gebäude zu schaffen oder das Dach provisorisch abzudecken“, so Brandl. Manchmal kann es sein, dass Hausbesitzer die Schäden vor dem Besuch des Gutachters beheben müssen – etwa, wenn das Haus sonst nicht mehr bewohnbar ist. In diesem Fall sollten sie dies vorab mit ihrem Versicherer klären. „Entsprechende Rechnungen von Handwerkern sollten Hausbesitzer unbedingt aufheben. Zudem empfiehlt es sich, genau zu dokumentieren, wie die Schäden behoben wurden“, so die Schadenexpertin von ERGO.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die Bereichsleiterin der ERGO Versicherung AG

Karin Brandl ist seit 2018 Bereichsleiterin Schaden bei der ERGO Versicherung AG. Seit Februar 2022 verantwortet sie den kompletten Bereich Schaden Komposit der ERGO Versicherung AG. Zuvor war sie bei der Allianz tätig, wo Sie nach ihrer Ausbildung zur Versicherungskauffrau 1988 in diversen Funktionen von der Sachbearbeitung bis zu Führungs- und Stabsaufgaben in Schaden und Operations gearbeitet hat.

Mehr über die ERGO Experten:

Bilder Kurzporträts

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 05.03.2019

Frühjahrscheck für Haus und Garten

Der Winter geht zu Ende, die ersten Blumen sprießen. Doch die vergangenen Monate haben an Haus und Garten Spuren hinterlassen. Was Hausbesitzer jetzt reinigen, pflegen oder reparieren sollten, um weitergehende Schäden zu vermeiden, weiß Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO.

Ratgeber 02.10.2019

Gasflaschen richtig lagern

Verbraucherfrage Daniel R. aus Kulmbach: Mit Ende der Grillsaison möchte ich meinen Gasgrill einlagern. Wo stelle ich die Gasflasche am besten unter?

Ratgeber 28.04.2020

Sicherheit in vier Wänden

Die meisten Deutschen verbringen aktuell sehr viel Zeit zu Hause. Da wird unter anderem verstärkt geputzt, repariert und gekocht. Damit es bei der Zunahme der häuslichen Aktivitäten nicht auch zu einer Zunahme von Schäden oder Unfällen kommt, geben Peter Schnitzler und Dimitar Gouberkov von ERGO hilfreiche Tipps.