ERGO Technology & Services S.A.
ERGO Technology & Services S.A.
Hinweisgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung von Gesetzesverstößen und internen Vorschriften, die für die ERGO Technology & Services S.A. gelten. Daher ist jede Person, die Kenntnis von Unregelmäßigkeiten hat oder diese vermutet, verpflichtet, diese über einen der Meldekanäle zu melden.
1. Intern
Anonym
Über das lokale elektronische Hinweisgebersystem.
Über das elektronische Hinweisgebersystem der ERGO Group (BKMS, Business Keeper Monitoring System). Meldungen über diesen Kanal unterliegen separaten Verfahren der ERGO Group.
Meldungen können durch das Senden einer E-Mail an sm-etspl-whistleblowing@ergo.com mit dem Betreff „Unregelmäßigkeit“ eingereicht werden.
Persönlich in Schriftform
Es ist möglich, eine Meldung schriftlich persönlich bei der Compliance-Abteilung in Warschau oder Danzig einzureichen.
Mündlicher Bericht
Auf Wunsch des Meldenden kann ein Hinweis mündlich bei einem persönlichen Treffen in Warschau oder Danzig innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung abgegeben werden.
Eine Meldung kann über den Ombudsmann oder eine andere öffentliche Behörde erfolgen.