Einfach, weil's wichtig ist.
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Ratgeber, 02. Januar 2024
Immer mehr Kinder und Jugendliche bekommen eine Zahnspange, um Fehlstellungen zu korrigieren und späteren Kiefer- und Zahn-Problemen vorzubeugen. Doch die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht immer für alle Kosten auf. Bei welchen kieferorthopädischen Behandlungen die Versicherung einspringt, wie hoch der Eigenanteil ausfallen kann und wann sich eine Zusatzversicherung lohnt, weiß Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zahlen kieferorthopädische Behandlungen nur, wenn die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen hat. „Außerdem muss der Kieferorthopäde eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellen und die Behandlung abschließen können“, erläutert Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung. „Seit 2002 kommen bei der Diagnose die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zum Einsatz, die den Schweregrad der Fehlstellung bestimmen.“ Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten der Grundversorgung. Arbeiten die Kinder und Jugendlichen gut mit, können Eltern häufig mit einer kompletten Erstattung des Eigenanteils seitens der Krankenkasse rechnen.
Um Leistungen zu beantragen, benötigen Eltern vom Kieferorthopäden zunächst einen Behandlungsplan, den sie anschließend der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. „Erst nach der Zusage kann die Behandlung beginnen, die je nach Schweregrad durchschnittlich drei bis vier Jahre dauert“, erklärt Blidschun. Eltern müssen den Eigenanteil der Kosten zunächst selbst tragen – 20 Prozent bei Behandlung eines und 10 Prozent bei gleichzeitiger Behandlung eines zweiten Kindes. Erst nach erfolgreichem Abschluss erstattet die gesetzliche Krankenversicherung diesen. „Eltern sollten den Prozess aktiv begleiten und beispielsweise darauf achten, dass der Nachwuchs die Kontrolltermine wahrnimmt“, rät die Zahnexpertin. Sie empfiehlt, sich bei Problemen und Zahnspangendefekten sofort an die Praxis zu wenden und auf eine gründliche Zahnhygiene beim Kind zu achten. Für die Erstattung ist es wichtig, dass Eltern alle Rechnungen im Original aufheben. Der Krankenkasse müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorliegen, insbesondere auch die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden.
„Auch wenn die gesetzlichen Krankenversicherungen die Grundversorgung abdecken, fallen meist noch Zusatzleistungen an, über die der Kieferorthopäde die Eltern vor Beginn der Behandlung aufklären muss“, so Blidschun. Dazu zählen zum Beispiel durchsichtige beziehungsweise Keramik-Brackets. „Die Zusatzkosten können sich selbst bei KIG 3, 4 oder 5 auf bis zu 2.000 Euro und mehr belaufen“, ergänzt die Zahnexpertin.
Bei KIG 1 oder 2 müssen Eltern die gesamte Behandlung bezahlen. Es handelt sich hier zwar um Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, aus medizinischer Sicht ist eine Korrektur aber trotzdem oft sinnvoll. Denn auch beispielsweise ein Deckbiss oder ein Platzmangel der Zähne kann je nach Ausprägung zu gesundheitlichen Problemen führen. Private Zusatzversicherungen springen dann ein. „Die ERGO Krankenversicherung versichert sogar angeratene und laufende Behandlungen mit“, so Blidschun. „Sie kommt dabei für 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung auf und sogar für 75 Prozent, falls innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde.“