Einfach, weil's wichtig ist.
Einfach, weil's wichtig ist.
Verantwortungsvolles Handeln ist das Fundament, auf dem die ERGO Group für und mit allen ihren Stakeholdern Werte schafft. Wir sind davon überzeugt, dass wir unser Geschäftsmodell nur durch langfristig ausgerichtetes und nachhaltiges Handeln erfolgreich umsetzen können. Die Achtung von Menschenrechten ist dabei für uns ein grundlegender Bestandteil. Daher bekennen wir uns zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte, wie sie in den international anerkannten Menschenrechtsgrundsätzen sowie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte festgelegt sind.
Mehr als ein Versprechen
Der Vorstand der ERGO Group hat die Bedeutung der Menschenrechte und ihren hohen Stellenwert für die gesamte Unternehmensgruppe in seiner Grundsatzerklärung gemäß § 6, Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausdrücklich unterstrichen.
Wir wollen nach bestem Wissen und Gewissen mögliche nachteilige Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Einhaltung von Menschenrechten verhindern oder abmildern. Zur Gewährleistung unserer Sorgfaltspflichten haben wir daher Prozesse etabliert, um Risiken in Bezug auf die Beeinträchtigung von Menschenrechten zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu bewältigen. Unsere Anforderungen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten werden in verschiedenen Richtlinien, Kodizes und Arbeitsanweisungen festgehalten. Die Prozesse umfassen folgende Komponenten:
BAFA Report
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stärkt in die globalen Lieferketten die Menschenrechte und ökologisch nachhaltiges Verhalten. Unser Bericht zum LkSG gibt einen umfassenden Überblick über die Maßnahmen, die wir als Unternehmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass unsere Lieferketten die Menschenrechte respektieren und Umweltstandards einhalten.
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