Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

Ein Indianer kennt eben doch einen Schmerz …


Wie Eltern die Wunden ihrer Kinder erstversorgen können

Ratgeber, 29.04.2019

Verbraucherinformation der ERGO Group

Toben, Klettern, Skateboard fahren: Im Frühling sind Kinder wieder viel draußen unterwegs. Da bleiben Blessuren nicht aus. Was es bei der Versorgung von Schnitt-, Schürf- und Platzwunden zu beachten gibt, weiß Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Wundversorgung Knie

Erstversorgung bei Schürf- und Schnittwunden
Ein Sturz vom Fahrrad oder Klettergerüst und schon ist es passiert: Die Knie sind aufgeschürft und auch der Ellbogen blutet. „Werden die Wunden richtig behandelt, heilen sie schnell – und ebenso schnell ist der Schmerz vergessen“, so Dr. Wolfgang Reuter. Abschürfungen sind oberflächliche Verletzungen der obersten Hautschicht. Dadurch liegen die Nervenenden der Lederhaut frei – was sehr schmerzhaft sein kann. Laut Reuter sind diese kleinen Verletzungen zwar meist harmlos, sie sollten dennoch umgehend behandelt werden. Wichtig: Die Kinder trösten, aber nicht dabei auf die Wunde pusten, denn das fördert die Verbreitung von Bakterien. Am besten ist es, die Stelle ohne Druck und Reibung unter kühlem fließendem Wasser oder mit einer Kochsalzlösung zu reinigen. Dr. Reuter empfiehlt zudem, Dreck- oder Steinpartikel mit einer Pinzette oder sauberen Händen zu entfernen. Sitzen die Partikel zu tief in der Wunde, ist es besser, einen Arzt aufzusuchen. Ansonsten kann sich die Stelle leicht entzünden und später Narben bilden. Nach dem Reinigen sollten Eltern die Abschürfung desinfizieren und mit einem Pflaster oder einer Mullbinde versorgen. Was viele nicht wissen: Keine Heilsalben oder Sprühpflaster bei der Erstversorgung verwenden. Denn so kann das Wundsekret schlechter abfließen. Erstreckt sich die Abschürfung über einen größeren Bereich, beispielsweise den kompletten Arm oder den Rücken, ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen. „Das gilt auch, wenn die Wunde im Gesicht oder auf der Hand ist“, weiß der Gesundheitsexperte. Rötet sich die verletzte Haut oder schwillt sie an, sollte das ebenfalls ein Arzt kontrollieren. Bevor Eltern Schnittwunden verarzten, empfiehlt es sich, die Wunde zunächst etwas bluten zu lassen – denn das spült Keime heraus. Anschließend gilt die gleiche Erstversorgung wie bei Schürfwunden. „Ist der Schnitt tief, klafft die Wunde oder stecken Fremdkörper darin, sollte ein Arzt innerhalb von vier bis sechs Stunden die Behandlung übernehmen. Denn das ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Arzt die Wunde nähen kann, falls nötig“, weiß Dr. Reuter.

Was tun bei Platzwunden?
Neben Schürf- und Schnittwunden haben es Eltern auch häufig mit Platzwunden zu tun. Dabei handelt es sich um oberflächliche Wunden, die in der Regel dort entstehen, wo die Haut nur dünn über dem Knochen liegt – zum Beispiel am Schienbein oder Kopf. „In den meisten Fällen bluten Platzwunden sehr stark, da sich unter der Haut viele Blutgefäße befinden, die bei einem Stoß mit aufreißen“, so der Gesundheitsexperte. Daher sollten Eltern versuchen, die Blutung nach der Wunddesinfektion schnellstmöglich zu stoppen: Dafür am besten einen Druckverband anlegen: Eine sterile Wundkompresse auflegen, mit ein bis zwei Lagen Mullbinde befestigen, ein Verbandpäckchen darüber legen und mit der restlichen Mullbinde alles festwickeln. Dr. Reuter rät, die Mullbinde nicht zu fest zu wickeln, um die Blutversorgung nicht zu behindern. Ist die Wunde nur klein und lässt sich die Blutung leicht stoppen, können Eltern selbst die weitere Versorgung übernehmen und die Wundränder beispielsweise mit einem Heftpflaster zusammenführen. Bei größeren Platzwunden oder Verletzungen am Kopf ist es unerlässlich, einen Arzt aufzusuchen. Denn gegebenenfalls muss dieser die Wunde nähen, klammern oder – falls möglich – kleben. „Besondere Vorsicht ist bei Kopfverletzungen geboten: Kommen Erbrechen, Erinnerungs- beziehungsweise Bewusstseinsverlust oder zunehmende Schläfrigkeit hinzu, kann das ein Hinweis auf eine Gehirnerschütterung sein“, weiß der DKV Experte. Unabhängig von der Art der Verletzung: Finger weg von versorgten Wunden. Da heilende Wunden oft jucken, fällt das insbesondere Kindern schwer. Daher sollten Eltern darauf achten und ihren Kindern erklären, dass sich durch Kratzen die Heilung verzögert und es auch zu Infektionen oder Narbenbildung kommen kann.

Fit für Erste Hilfe
Egal ob die Kleinen nur einen Kratzer abbekommen oder eine Platzwunde mit nach Hause bringen: Eltern sind häufig unsicher, was zu tun ist. Dr. Wolfgang Reuter rät daher: „Für Eltern, Großeltern, aber auch für ältere Kinder ist es sinnvoll, einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. So wissen im Notfall alle Beteiligten, was zu tun ist.“ Zudem empfiehlt er, immer einen Verbandkasten im Haus zu haben, um Verletzungen passgenau versorgen zu können. Ist ein Besuch beim Arzt nötig, gilt: Impfausweis nicht vergessen! Denn da sich Kinder ihre Blessuren häufig beim Spielen im Freien holen, sollten sie gegen Tetanus geschützt sein. Das gilt übrigens auch für Eltern.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
www.dkv.com

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über den DKV Experten Dr. Wolfgang Reuter

Dr. Wolfgang Reuter hat Medizin und Politikwissenschaften in Freiburg und Paris studiert. Er arbeitete in unterschiedlichen Einrichtungen im Gesundheitswesen, 1999 kam er zur ERGO Group. Hier leitete er bis Anfang 2022 die Abteilung Medizinische Beratung im Leistungsmanagement der DKV Deutsche Krankenversicherung. In seiner Freizeit spielt der Vater von sechs Kindern gern Tennis und liest Thomas Mann.

Mehr über die ERGO Experten:

Bilder Kurzporträts

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 05.02.2019

Unterlassene Streukontrolle: Gewerblicher Winterdienst haftet

Ein gewerblicher Winterdienst, der bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auf einem Supermarktparkplatz keine Glättekontrolle durchführt und nicht streut, haftet für die Folgen eines glättebedingten Sturzes.

Ratgeber 19.03.2020

Was beim Kauf eines Fahrradhelms zu beachten ist

Neben der Zahl der Menschen, die Fahrrad fahren, nimmt leider auch die Zahl der Fahrradunfälle zu. Eine Helmpflicht gibt es zwar nur für Fahrten mit einem S-Pedelec – also E-Bikes, die bis 45 km/h fahren.

Ratgeber 22.12.2020

Sicher Winterwandern

Verbraucherfrage von Daniel S. aus Bonn: Im Sommer gehe ich gerne Wandern. Dieses Jahr möchte ich zum ersten Mal auch im Winter ein paar Touren machen. Was muss ich beim Winterwandern beachten, damit nichts schiefgeht?