Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

Welche Versicherung greift bei Unfallschäden auf Parkplätzen und Parkhäusern?


Ratgeber, 25.04.2019

Tipp der Woche

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Kommt es auf einem Parkplatz oder im Parkhaus zu einem Unfall, gelten meist dieselben Regeln wie bei einem Unfall im Straßenverkehr: Die Beteiligten können, müssen aber nicht die Polizei rufen.

Parkplatz

Wichtig ist, dass die betroffenen Autofahrer Kontaktdaten austauschen und sich, wenn möglich, über den Unfallhergang einigen. Wer bei einem parkenden Auto einen Schaden verursacht, sollte auf den Besitzer warten. Ein Zettel mit Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe reicht nicht – unter Umständen kann das Fahrerflucht bedeuten. Für den Versicherungsschutz gilt: Der Schutz der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung greift auch bei einem Unfall auf einem Parkplatz oder im Parkhaus. Wer aber beispielsweise mit seinem vollgepackten Einkaufswagen als Fußgänger an ein parkendes Auto stößt und dort Kratzer hinterlässt, der muss sich an seine Privat-Haftpflichtversicherung wenden. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die beim Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden. Schäden am eigenen Fahrzeug, die ein Unbekannter verursacht hat, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen und verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts. Einige Versicherer bieten daher einen Zusatzbaustein für kleine Schäden an, die mit dem ‚Smart Repair‘-Verfahren repariert werden können. Dabei bedeutet ‚Smart‘ nicht nur schlau, sondern steht als Abkürzung für Small Middle Area Repair Technologies – also Reparaturtechniken für kleine bis mittelgroße Bereiche. Das ist kostengünstiger und bei einigen Versicherern wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über den ERGO Experten Frank Mauelshagen

Frank Mauelshagen ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung AG. Der Dipl. Kaufmann ist seit 1999 für die Versicherungsgruppe tätig, zunächst im Controlling für Gewerbe/Industrie, anschließend als Assistent für den Vorstandsvorsitzenden der Victoria Versicherung AG, welche dann in die ERGO Versicherung AG umbenannt wurde.

Mehr über die ERGO Experten:

Bilder Kurzporträts

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 10.10.2019

Kfz-Versicherung wechseln

Verbraucherfrage von Diana H. aus Siegen: Ich möchte gerne meine aktuelle Kfz-Versicherung kündigen und den Versicherer wechseln. Was muss ich dabei beachten?

Ratgeber 11.06.2019

Unfälle mit E-Scootern vermeiden

Ab dem 15. Juni 2019 ist es so weit: Elektroroller, sogenannte E-Scooter, dürfen auch in Deutschland auf öffentlichen Radwegen und Straßen unterwegs sein. Die Gefährte sind komfortabel – gleichzeitig aber auch gefährlich.

Ratgeber 22.08.2019

Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko?

Verbraucherfrage von Nils M. aus Hamburg: Ich will mir mein erstes Auto kaufen. Welche Versicherungen muss ich dafür abschließen? Und was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?