Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

An den Grillrost, fertig, los


Tipps zur Vermeidung von Nachbarschaftsstreit und Unfällen

Ratgeber, 15.05.2023

Verbraucherinformation der ERGO Group

Die Deutschen lieben Grillen. Mit den ersten Sonnenstrahlen brutzelt und schmurgelt es wieder auf den Balkonen und in den Gärten. Egal ob Gemüse, Wurst oder Käse – auf dem heißen Rost ist alles erlaubt, was schmeckt. Für das Grillen an sich gilt das leider nicht. An welche Regeln sich Mieter und Eigentümer halten müssen und worauf sie achten sollten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, erklären die Experten von ERGO und der DKV.

Grill Guide

Als Mieter: Regelungen im Mietvertrag beachten

Mieter, die auf ihrem Balkon oder im Garten die Grillkohle auspacken möchten, sollten vorher einen Blick in ihren Mietvertrag und die Hausordnung werfen. Vermieter können hier tatsächlich ein explizites Grillverbot festlegen, an das Mieter sich halten müssen. Ansonsten gilt: Ab an den Grillrost – aber so, dass es die Nachbarn möglichst wenig beeinträchtigt. Das bedeutet zum Beispiel: „Darauf achten, dass Rauch nicht direkt auf die benachbarten Balkone oder Terrassen zieht und den Grill lieber mit etwas Abstand zu den Nachbarn aufstellen“, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Fühlen sich diese durch Grillrauch oder Lärm während der örtlichen Ruhezeiten erheblich belästigt, können sie einen eigenen Unterlassungsanspruch geltend machen. Darüber hinaus kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem jeweiligen Immissionsschutzgesetz des Bundeslandes handeln und ein Bußgeld drohen.

Wie oft dürfen Mieter grillen?

Auch wenn manche sich das vielleicht wünschen: „Ein gesetzliches Recht auf Grillen gibt es nicht“, so Rassat. Rund um die Frage, wie oft Mieter oder Eigentümer grillen dürfen, toben jeden Sommer unzählige Nachbarschaftsstreitigkeiten. Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. „Die Gerichte entscheiden je nach Einzelfall von jährlich nur viermal bis jeweils 24 Uhr bis hin zu jährlich 20- bis 25-mal für jeweils zwei Stunden und bis maximal 21 Uhr“, erklärt die ERGO Juristin. „Dabei kommt es zum Beispiel auf den Abstand zu den Nachbarn und die Intensität der Beeinträchtigung an.“ Nachbarn müssen unwesentliche Beeinträchtigungen dulden, trotzdem gilt auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Haus- und Wohnungseigentümer: Hausordnung beachten und Rücksicht nehmen

Auch für Eigentümer gelten Regeln: „Beim Grillen im eigenen Garten sollten Immobilienbesitzer ebenfalls Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und beispielsweise darauf achten, dass sich möglichst wenig Rauch bildet und dieser nicht direkt in die Wohn- und Schlafzimmer der Nachbarn zieht“, so Rassat. Denn auch hier haben Nachbarn bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Rauch und Gerüche einen Unterlassungsanspruch. Für Mehrfamilienhäuser mit Eigentümergemeinschaften gelten oft Hausordnungen. „Enthalten diese Regeln zum Grillen, beispielsweise ein Verbot, auf offener Flamme zu grillen, müssen sich Eigentümer daran halten. Die Eigentümerversammlung darf ein solches Verbot beschließen“, ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO.

Sicherheit beim Grillen geht vor

Der Umgang mit Grill und Grillgut kann schnell zu Unfällen und Verbrennungen führen. „Bereits beim Aufstellen des Grills sollten erste Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden“, so Helena Biewer, Leiterin der ERGO Unfallversicherung. „Ideal ist ein stabiler, feuerfester und windgeschützter Standort.“ Beim Anzünden des Holzkohlegrills besser auf flüssige Brandbeschleuniger verzichten. „Sie können verpuffen und explosionsartig meterhohe Stichflammen bilden“, erläutert Biewer. Sicherer sind feste Alternativen – die gibt es mittlerweile sogar in nachhaltigen Varianten. Sie rät außerdem, für den Ernstfall einen Eimer Sand und eine Löschdecke in der Nähe des Grills zu deponieren.

Aufmerksam sein – vor allem bei Kindern

Es gibt zwei gute Gründe, warum Grillmeister ihren Arbeitsplatz nicht aus den Augen lassen sollten: Zum einen damit Gemüse, Fleisch und Co. nicht verbrennen und zum anderen um schnell eingreifen zu können, sollte umherfliegende Glut etwas in Brand setzen oder jemanden verletzen. Für die eigene Sicherheit gilt: Schürze, Handschuhe und eine Grillzange verwenden. „Besondere Aufmerksamkeit ist bei Kindern geboten“, so die Leiterin der ERGO Unfallversicherung. „Sie sollten nicht zu nah am Grill spielen und toben und nur unter Aufsicht am heißen Rost stehen.“

Verbrennungen richtig behandeln

Trotz aller Vorsicht ereignen sich immer wieder größere und kleinere Grillunfälle. Dann gilt es, schnell zu handeln. Gerät etwas in Brand, sollten die Beteiligten das Feuer so schnell wie möglich ersticken. „Kleinere Verletzungen wie Brandblasen oder Hautrötungen am besten zehn bis 15 Minuten unter handwarmem Wasser kühlen und wenn nötig anschließend mit einem Brandwundenverband abdecken“, rät Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. Sehr kaltes Wasser oder Eispacks besser vermeiden. Bei größeren Verletzungen, offenen Wunden oder wenn Kinder betroffen sind, rät die Gesundheitsexpertin, direkt den Notarzt zu rufen oder einen Arzt aufzusuchen.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die ERGO Expertin Helena Biewer

Helena Biewer ist bei ERGO als Bereichsleiterin für die Sparte Unfall verantwortlich. Ihre berufliche Laufbahn begann sie als Bankkauffrau bei der Deutschen Bank, danach studierte sie internationale BWL. Anschließend war sie bei der Allianz Life im Vertriebscontrolling in Moskau beschäftigt. Sie arbeitete vier Jahre bei BearingPoint als Unternehmensberaterin für Versicherungen und Banken im Bereich Finanzen und Controlling. 2011 wechselte sie zu ERGO, wo sie zunächst in der Unternehmensorganisation und als Leiterin Produktmanagement für das Leben-Klassik-Produktportfolio tätig war.

Mehr über die ERGO Experten:

Bilder Kurzporträts

Über die ERGO Expertin Solveig Haw

Solveig Haw ist als Leitende Gesellschaftsärztin seit September 2021 bei der ERGO Group AG für die DKV zuständig. Nach ihrem Medizinstudium in Münster startete sie zunächst als Ärztin in Frankreich, Bangladesch und Sri Lanka. Danach folgten verschiedene Positionen bei der Allianz in Irland und München, wo sie zuletzt als Ärztliche Direktorin Operations in der Lebens-Kranken- und Sachversicherung tätig war. Ihre Freizeit verbringt die Mutter von zwei Kindern gerne sportlich, mit Gartenarbeit oder gesundem Kochen.

Mehr über die ERGO Experten:

Bilder Kurzporträts

Über die Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Michaela Rassat ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen. Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen. Zudem betreut sie sowohl die ERGO Rechtsschutz App als auch das ERGO Rechtsportal (www.ergo.de/rechtsportal). Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 10.01.2022

Winterfreuden ohne Blessuren

Zwar gilt der Winter als die dunkle und oft ungemütliche Jahreszeit. Wenn Schnee liegt, sieht das aber gleich ganz anders aus und Rodelstrecken, Wanderwege oder Langlaufloipen laden zum Wintersport ein. Um trotz eines hohen Unfallrisikos Verletzungen zu vermeiden, gibt Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO, Tipps für sicheren Winterspaß.

Ratgeber 19.03.2020

Was beim Kauf eines Fahrradhelms zu beachten ist

Neben der Zahl der Menschen, die Fahrrad fahren, nimmt leider auch die Zahl der Fahrradunfälle zu. Eine Helmpflicht gibt es zwar nur für Fahrten mit einem S-Pedelec – also E-Bikes, die bis 45 km/h fahren.

Ratgeber 22.12.2020

Sicher Winterwandern

Verbraucherfrage von Daniel S. aus Bonn: Im Sommer gehe ich gerne Wandern. Dieses Jahr möchte ich zum ersten Mal auch im Winter ein paar Touren machen. Was muss ich beim Winterwandern beachten, damit nichts schiefgeht?