Menü Menü
Willkommen bei der ERGO Group

Telefon

E-Mail

Telefon

Gebührenfrei in Deutschland

0800 3746-000

Aus dem Ausland

+49 211 477-7100

Weitere Kontaktdaten

Kunden Deutschland
Media Relations
Karriere
Geschäftspartner

Kontaktübersicht

Ist ein zerrissener Geldschein wertlos?


Aktuelle Verbraucherfrage

Ratgeber, 28.12.2023

Jutta W. aus Langen:
Meine Tochter hat an Weihnachten beim Aufreißen eines Umschlags versehentlich einen Geldschein zerrissen. Können wir trotzdem noch mit der Banknote bezahlen?

Zerrissener Geldschein 

Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
An Heiligabend kann es im Eifer des Gefechts schon mal passieren, dass beim Geschenkeauspacken aus Versehen ein Geldschein dran glauben muss. Ist er eingerissen oder gar in zwei Teile geteilt, müssen sich Beschenkte jedoch meist keine Sorgen machen. Denn beschädigte Banknoten verlieren nicht automatisch ihren Wert. Handelt es sich nur um einen kleinen Riss, können sie versuchen, diesen mit einem durchsichtigen Klebefilm zu reparieren. Wer damit im Geschäft oder Restaurant bezahlen will, sollte sich allerdings darauf einstellen, dass diese nicht verpflichtet sind, den geflickten Schein zu akzeptieren. Besser ist es daher, bei einer Bank oder Sparkasse nachzufragen, ob ein Umtausch gegen einen unbeschädigten Schein möglich ist. Weigert sie sich, haben Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an die Bundesbank zu wenden. Entweder über eine Filiale in der Nähe oder per Post. Neben dem beschädigten Schein ist es sinnvoll, den ausgefüllten Erstattungsantrag mitzuschicken, der auf der Website der Bundesbank verfügbar ist. Die Bearbeitungszeit beträgt laut Bundesbank meist bis zu drei Monate. Wichtig: Damit diese den Schein tauscht, muss noch über die Hälfte vorhanden sein oder es muss sich nachweisen lassen, dass die andere Hälfte vernichtet wurde. Das gilt übrigens auch für verbranntes oder mitgewaschenes Geld. Damit eine genaue Prüfung möglich ist, sollten Besitzer immer alle Reste mit einreichen. Der Umtausch erfolgt in der Regel gebührenfrei.

Quelle: ERGO
www.ergo.de (Produkte und Services)
www.ergo.com (Unternehmensinformationen)

Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert.

Über die ERGO Expertin Sabine Brandl

Sabine Brandl leitet die Direktion / Großschaden bei der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Die Volljuristin und ausgebildete Versicherungskauffrau begann ihre berufliche Laufbahn nach dem 2. Staatsexamen 1998 als Referentin im Produktmanagement Rechtsschutz bei der ERGO Versicherung AG. Seitdem ist sie in unterschiedlichen Stabs- und Leitungsfunktionen tätig und blieb bis heute der Sparte Rechtsschutz treu.

Mehr über die ERGO Experten:

Bilder Kurzporträts

Ähnliche Beiträge

Ratgeber 07.02.2019

Zeugenpflicht vor Gericht

Daniela P. aus Günzburg: Ich habe vor Kurzem einen Unfall beobachtet und muss nun als Zeuge vor Gericht aussagen. Allerdings steht der Termin an, wenn ich im Urlaub bin. Kann ich einfach absagen?

Ratgeber 19.02.2019

Gewerbe in der Mietwohnung: Ein Kündigungsgrund?

Üben Mieter ohne Erlaubnis ihres Vermieters in der Wohnung ein Gewerbe aus, kann das ein Kündigungsgrund sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch entsprechende Werbung mit hohem Kundenverkehr zu rechnen ist. Eine behördliche Gewerbeanmeldung ändert daran nichts. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht München entschieden.

Ratgeber 26.02.2019

Rauchen im Betrieb: Brandschutz geht vor Mitbestimmung

Muss der Arbeitgeber aufgrund behördlicher Auflagen zum Brandschutz in allen Betriebsräumen ein Rauchverbot verhängen, unterliegt dies nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates. Dass es bisher nicht zu einem Brand gekommen ist, ist nicht ausschlaggebend.