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Magazin, 10.10.2017
Das Lächeln der „Mona Lisa“ ist ein Mythos, das Gemälde unverkäuflich. Versicherungen müssen auch für solche Kunstobjekte den Wert schätzen.
„Ihr geheimnisvolles Lächeln wurde über die Jahrhunderte zum Mythos“, sagt Julia Ries, Leiterin der Abteilung Kunstversicherung bei ERGO. Das von Leonardo da Vinci zu Beginn des 16. Jahrhunderts geschaffene Meisterwerk war im Laufe der Zeit vielen Gefahren ausgesetzt. Nachdem es in den vergangenen 500 Jahre etliche Kriege weitgehend unversehrt überstanden hatte, wurde es 1911 gestohlen und kehrte erst nach mehreren Jahren zurück in den Louvre. Dort hängt es bereits seit 1797. Mehrfach versuchten Attentäter, das Werk zu beschädigen. Schließlich wurde es in eine Vitrine aus Panzerglas gehängt. ERGO gratuliert zu 500 Jahren „Mona Lisa“.
„Kunstgegenstände können in der Regel gegen alle Gefahren versichert werden, vom Vandalismus bis zum Diebstahl“, so Ries. Versicherer sprechen in solchen Fällen von einer „Allgefahrendeckung“. „Fachkreise gehen von einem Versicherungswert von 750 Millionen bis 1 Milliarde US-Dollar für die Mona Lisa aus“, so Ries. Die Höhe der Versicherungsprämie ergibt sich allerdings nicht allein aus dem Wert des Bildes. „Einfluss auf die Prämienkalkulation hat auch, ob das Kunstwerk transportiert werden soll, etwa um in einer Ausstellung im Ausland gezeigt zu werden. Hier spielt insbesondere die sachgerechte Verpackung, der Transport durch spezialisierte Kunstspediteure und geeignete Sicherungsmaßnahmen am Ausstellungsort eine bedeutende Rolle“, so Ries. Die Mona Lisa war selbst erst wenig auf Reisen, nachdem sie kurz vor dem Tod ihres Erschaffers Leonardo da Vinci von Italien nach Frankreich kam. Sie war in den 1960er-1970er Jahren in den USA, Japan und Russland und hat seither den Pariser Louvre nicht mehr verlassen.
Sachverständige ermitteln in der Regel die Bedingungen vor Ort, wenn eine individuelle Kunstversicherung angeboten werden soll. Vom Vorhandensein von Alarmanlagen über die mögliche Gefahr von Sprinklersystemen, die vor allem Gemälden einen Wasserschaden zufügen könnten, bis zur sicheren Befestigung der Kunstwerke finden etliche Informationen Eingang in das ausführliche Gutachten. Erst auf dieser Grundlage erfolgt die Deckungszusage durch die Versicherung. Bei Ausstellungen in renommierten Museen wird ein sogenannter Facility Report vorgelegt, der dem Versicherer einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten verschafft.
Mit dem Trend zur Geldanlage in Sachwerte boomt auch der Kunstmarkt seit Jahren. Immer mehr Privatpersonen oder Anleger investieren mitunter beträchtliche Teile ihres Vermögens in Kunst. Versicherungsexpertin Ries warnt: „Leider sind wertvolle Kunst- und Sammlungsobjekte oft gar nicht oder nur unzureichend versichert, etwa in einer klassischen Hausratversicherung. Diese beschränkt sich in vielen Fällen nur auf wenige Schadenursachen – Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus. Einfacher Diebstahl, Beschädigung beispielsweise durch Unachtsamkeit, Transporte, Restaurationskosten oder eine schadenbedingte Wertminderung werden hingegen nur durch eine adäquate Kunstversicherung gedeckt.
Claudia Wagner arbeitet als Pressesprecherin seit 2008 bei ERGO. In ihrer Freizeit reist sie gerne, auch Schwimmen, Yoga, Freunde treffen und Kulturelles gehören zu ihren Hobbies.
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