Einfach, weil's wichtig ist.
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Digitalisierung & Technologie, 27. März 2023
Mit Technologien wie Virtual Reality, Augmented Reality und Mixed Reality verschmelzen reale und digitale Welt immer mehr. Wie sich die oft synonym verwendeten Begriffe unterscheiden und wie die Technologien in der Versicherungsbranche eingesetzt werden können, darum geht es in diesem Beitrag.
Virtual Reality, Augmented Reality und Mixed Reality:Obwohl die Begriffe nicht wirklich neu sind, werden sie häufig schwammig verwendet und synonym verstanden. Das liegt zum Teil daran, dass sie nicht selbsterklärend sind, zum Teil daran, dass konkrete Anwendungsbeispiele fehlen.
Beginnen wir also damit, die drei Begriffe durch Definitionen voneinander abzugrenzen.
Virtual Reality (VR) beschreibt eine computergenerierte Umgebung, die eine realitätsnahe Erfahrung bietet, indem sie den Benutzer in eine virtuelle Welt eintauchen lässt. Die VR-Erfahrung wird oft durch spezielle Geräte wie VR-Brillen erzeugt.
Die VR-Welt wird vollständig von Computern simuliert, und der Benutzer/die Benutzerin taucht vollständig in diese Welten ein. Aus diesem Grund sind die benötigten VR-Brillen oder Headsets auch komplett geschlossen und verfügen meist noch über Kopfhörer.
Augmented Reality (AR) bezeichnet eine Technologie, die digitale Informationen in die reale Welt integriert. AR-Erlebnisse können durch spezielle Geräte wie Smartphones oder AR-Brillen ermöglicht werden.
Bei AR-Anwendungen sind die Geräte im Gegensatz zu VR offen gestaltet, so dass die natürliche Umgebung um digitale Elemente erweitert werden kann. Statt also eine komplett künstliche Welt zu erzeugen, geht es bei AR um die Verschmelzung von realer und digitaler Welt.
Mixed Reality (MR) ist der am schwierigsten zu definierende Ansatz. Der Begriff wird selbst von Technologieherstellern nicht einheitlich verwendet. Am ehesten lässt sich MR als eine Technologie beschreiben, die VR- und AR-Elemente kombiniert, um eine nahtlose Interaktion zwischen realer und virtueller Welt zu ermöglichen.
Die Idee von MR ist deshalb so interessant, weil sie die Vorteile von AR und VR vereinen und gleichzeitig deren Nachteile ausgleichen will.
Mixed Reality kombiniert VR- und AR-Elemente, um eine nahtlose Interaktion zwischen realer und virtueller Welt zu ermöglichen.
Alle drei Ansätze haben eines gemeinsam: Sie kommen nicht ohne zusätzliche Technik aus. Sie sind auch keine direkte Weiterentwicklung bestehender Geräte, wie zum Beispiel das Smartphone, das aus den ersten Mobiltelefonen weiterentwickelt wurde. Das macht eine breite Marktdurchdringung deutlich schwieriger.
Die Anwendung der verschiedenen Technologien wird sich daher zunächst auf sehr konkrete Szenarien beschränken. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass wir in Zukunft eine ganz neue Geräteklasse für den Massenmarkt sehen werden, die beispielsweise VR/AR mit den Funktionen unserer heutigen Smartphones kombiniert. Allein die Vorstellung, dass wir dann zwar eine Brille tragen, aber die Hände frei haben, hat einen gewissen Charme.
Natürlich gibt es schon erste konkrete Anwendungsbeispiele für die verschiedenen Technologien in der Versicherungswelt. Virtual Reality wird bei ERGO etwa zur Schulung von Vertriebsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen eingesetzt. Mit Hilfe der VR-Technologie können vielfältige realistische Szenarien simuliert werden, um den Umgang mit Kundinnen und Kunden zu trainieren. So können sie in einer sicheren Umgebung umfassende Erfahrungen sammeln, die in der Realität nur schwer möglich wären.
In einer VR-Simulation können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar einen Perspektivwechsel erleben und in die Rolle eines Kunden oder einer Kundin schlüpfen: Wie nehmen sie bestimmte Gesprächssituationen wahr und wie finden sie sich in der digitalen ERGO-Welt zurecht? Mit diesem Wissen können Die Vertriebspartnerinnen und -partner anschließend Kundengespräche in der realen Welt aktiver und einfühlsamer gestalten.
VR-Technologie kann zudem in der Kundenberatung eingesetzt werden. So lassen sich beispielsweise Gefahrenquellen im Haushalt in einer virtuellen Umgebung buchstäblich erfahren. Sie werden so viel greifbarer als in einem theoretischen Beratungsgespräch. Der Versicherungskunde hat anschließend ein besseres Gefühl für seinen persönlichen Versicherungsbedarf.
Ein praktisches Beispiel für AR in der Versicherungsbranche ist die erweiterte Schadensbegutachtung. Mit Hilfe von AR können Versicherungsmitarbeiter Schäden an Fahrzeugen oder Gebäuden genauer beurteilen, indem digitale Informationen wie Messwerte oder Schadensberichte direkt in das Live-Bild des betroffenen Objekts eingeblendet werden.
Diese digital unterstützte Form der Schadensbegutachtung ist eine sinnvolle Entwicklung, da sie hilft, sorgsam mit Ressourcen umzugehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sparen sich Wege und die Beurteilung der Schäden kann deutlich schneller erfolgen.
Von virtueller Realität ist der gedankliche Weg zum Metaverse nicht weit. Welche Möglichkeiten wird also die Zukunft bieten?
Diese Frage lässt sich derzeit kaum beantworten. Wie die künstliche 3D-Internetwelt tatsächlich einmal aussehen wird, ist noch völlig unklar.
Denkbar ist, dass Kunden zum Beispiel eine virtuelle Versicherungsagentur besuchen könnten, um sich beraten zu lassen oder eine Schadensregulierung zu besprechen. Vielleicht sind Versicherungen für digitale Assets gefragt und es kommen völlig neue Versicherungsprodukte auf den Markt. Vielleicht werden Rekruitinggespräche in einer digitalen Umgebung geführt und Sponsoringaktivitäten verlagern sich in Metaverse – Stichwort eSports. Die Gamesindutrie ist hier ja schon um einiges voraus.
Ob sich diese Ideen wirklich so umsetzen lässt, wird sich zeigen. Bis es soweit ist, wird sicher noch einige Zeit vergehen. In der Zwischenzeit werden sich VR-, AR- und MR-Anwendungen weiterentwickeln und entweder eine Brücke zum Metaverse schlagen oder es sogar überflüssig machen.
Text: Falk Hedemann
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