Einfach, weil's wichtig ist.
Einfach, weil's wichtig ist.
Ratgeber, 29. Juli 2024
Immer mehr Hausbesitzer spielen mit dem Gedanken, ihr Eigenheim zu sanieren, um ihren Energieverbrauch zu senken. Aber auch Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen fallen regelmäßig an. Um im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten sie dabei den Versicherungsschutz nicht vergessen. Worauf es für die richtige Absicherung bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ankommt und was bei der Versicherung einer Fotovoltaikanlage zu beachten ist, weiß Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO.
Es gibt viele Gründe, das eigene Haus zu renovieren, modernisieren oder sanieren. Ein Umbau kostet meist viel Geld, umso ärgerlich ist es daher, wenn die Versicherung anschließend nicht mehr für Schäden aufkommt. „Denn bereits während sowie nach den Sanierungsmaßnahmen kann eine sogenannte Gefahrerhöhung vorliegen“, erklärt Janna Poll, Versicherungsexpertin von ERGO. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit für einen Versicherungsfall steigt, weil zum Beispiel entzündliche Lacke auf der Baustelle lagern, ein erhöhtes Einbruchsrisiko durch ein Baugerüst besteht oder die Installation eines Kaminofens vorgenommen wurde. „Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Eigenheimbesitzer umfassende Umbauten oder Modernisierungen daher immer ihrem Versicherer melden und dessen Einwilligung einholen“, so Poll. Konkrete Regelungen zur Gefahrerhöhung finden sie in den Versicherungsbedingungen.
Sind die Umbauten abgeschlossen, heißt es dann: Ordner raus und die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung prüfen. Denn manche Umbauten oder Erweiterungen wie eine Sauna oder der Ausbau des Dachgeschosses steigern den Wert einer Immobilie schneller als gedacht. „Eigentümer, die ihre Versicherungssumme nicht erhöhen, riskieren im Schadenfall eine Unterversicherung“, warnt Poll. Steigt der Wert beispielsweise von 300.000 Euro auf 400.000 Euro, zahlt die Versicherung nur noch drei Viertel des Schadens – unabhängig von dessen Höhe. „Eigentümer mit einer sogenannten gleitenden Neuwertversicherung, die sich automatisch nach einem Preisindex anpasst, sollten ebenfalls die Versicherungssumme prüfen“, rät die Expertin von ERGO. „Denn Wertsteigerungen durch Aus- und Umbauten sind hiervon ausgeschlossen.“
Manche Eigentümer möchten mit den Renovierungsarbeiten die Wohnfläche ihres Hauses vergrößern, zum Beispiel durch einen Ausbau des Dachbodens oder den Anbau eines Zimmers. Andere nutzen einen Umbau, um Räume umzugestalten und mit neuen Möbeln einzurichten. „Bei der Hausratversicherung besteht dann ebenfalls das Risiko einer Unterversicherung“, so Poll. „Hausbesitzer sollten die Änderungen daher unbedingt melden.“
Wer den Versicherungsordner im Zusammenhang mit Umbau- und Renovierungsarbeiten auf den Prüfstand stellt, sollte in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass auch „weitere Naturgefahren“ in der bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen sind. Denn nur mit dem Zusatzbaustein sind auch die immer häufiger auftretenden extremen Wetterereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen versichert.
Die eigene Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder die Wärmepumpe im Garten sind bei immer mehr Hausbesitzern eine beliebte Ausbaumaßnahme. Doch auch hier gilt es, die richtige Absicherung nicht zu vergessen. „Die Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden durch Feuer, Blitz, Hagel oder Sturm“, erläutert die Versicherungsexpertin. „Überschwemmungen, Lawinen und Erdrutsche sind mit der Zusatzdeckung ‚Elementargefahren‘ versichert.“ Der Zusatzschutz bei Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder durch Tiere kann bei vielen Anbietern vereinbart werden. Manche Versicherer kommen auch für eine alternative Stromversorgung und den Ertragsausfall nach einem Schaden auf. „Weitere nicht vorhersehbare Schäden können Hausbesitzer mit einem Zusatzbaustein absichern“, so Poll.