Einfach, weil's wichtig ist.
Einfach, weil's wichtig ist.
„Junge Durchstarter“
Gefördert wird die stundenweise Beschäftigung von Jugendlichen in Jugendeinrichtungen oder Vereinen. Sie können in „ihrem“ Verein oder Jugendtreff tageweise jobben und können so in einem geschützten Raum schnell und niedrigschwellig erste Arbeitserfahrungen sammeln.
Mit dem Projekt sollen in erster Linie benachteiligte oder beeinträchtigte Jugendliche mit erschwerten Lebensumständen und beruflichen Einstiegshemmnissen angesprochen werden, die ihre Arbeitsfähigkeit erproben und ausbauen wollen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Jugendliche im Übergang von Schule zu Beruf, die die Schule ohne oder mit einem schlechten Ersten Schulabschluss verlassen.
Die Tätigkeiten sind einfach strukturiert und erfordern keine besonderen Vorkenntnisse. Die Jugendlichen können sowohl einmalig wie auch regelmäßig beschäftigt werden. Sie werden fachlich/pädagogisch durch Mitarbeitende der Kooperationspartner angeleitet. Sollten keine Mitarbeitenden für die Betreuung gestellt werden können, kann eine Honorarkraft aus dem Förderbetrag finanziert werden.
Die Entlohnung erfolgt idealerweise direkt in bar durch die Kooperationspartner. Das bietet den finanziell in der Regel schlecht gestellten Jugendlichen einen Anreiz, über eigenes Geld zu verfügen.
Die Jugendlichen sollen so in ihrem Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl gestärkt werden. Neben dem Ausbau ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten, lernen sie unter anderem Verantwortung zu übernehmen und sich selbst zu organisieren. Der Kooperationspartner sorgt dafür, dass den Jugendlichen für ihr Engagement auch von den Gleichaltrigen Wertschätzung und Anerkennung entgegengebracht wird.
Das Projekt kann als Einstieg in die Berufsorientierung der ERGO Stiftung oder in eine andere Maßnahme dienen mit dem Ziel, eine Ausbildung oder eine Arbeit aufzunehmen.
Die Stiftung fördert jeweils maximal 5.000 Euro an Sachkosten und 5.000 Euro für Honorarausgaben pro Antrag für das Jahr 2024. Folgeanträge für die folgenden Jahre sind voraussichtlich möglich.
Nicht gefördert werden Tätigkeiten außerhalb der Räumlichkeiten / des Geländes des Kooperationspartners oder soziale Dienstleistungen, die eine hohe Verlässlichkeit für Kunden erfordern (z.B. Einkaufsservice für Senioren).
Die Kooperationspartner stellen die räumliche Infrastruktur (inkl. Strom, Wasser, Heizung) und sorgen für die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes, die notwendige Qualifikation der betreuenden Mitarbeiter sowie aller übrigen rechtlichen Vorgaben.
Unterstützung bei Konzeption und Umsetzung
Das Team der ERGO Stiftung unterstützt Sie gerne bei Konzeption und Umsetzung. Die Mitarbeitenden können – abhängig von den aktuellen Kapazitäten – die beschäftigten Jugendlichen auf Wunsch auch durch eine Beratung zur Berufsorientierung begleiten.
Die teilnehmenden Jugendlichen müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Es sollen bevorzugt Jugendliche teilnehmen, die sich in der 10. Klasse befinden oder diese gerade abgeschlossen haben. Ältere Jugendliche können bis 26 Jahre teilnehmen, sofern sie einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen.
Die Teilnehmenden werden vom Antragsteller ausgewählt. Die Auswahl sollte sich an dem individuellen Unterstützungsbedarf wie etwa einem fehlenden oder schlechten Schulabschluss, der Motivation und dem Ausmaß orientieren, in dem Jugendliche von dem Tagesjob in ihrer persönlichen Entwicklung voraussichtlich profitieren können.
Jugendliche ohne oder mit schlechtem Ersten Schulabschluss haben es deutlich schwerer, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Manchmal ist die Ausbildungsreife noch nicht hergestellt. Das Projekt unterstützt daher insbesondere diese Jugendliche dabei, erste Erfahrungen in einem geschützten Raum zu sammeln.
Neben der Wahrung der Schulpflicht, müssen die Kooperationspartner die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes gewährleisten. Das bedeutet, dass einzelne Jugendliche maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Sie dürfen nicht nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Die Kooperationspartner legen den Stundenlohn einheitlich selbst fest. Im Förderantrag kann auch eine Bandbreite (von – bis) angegeben werden. Zur Orientierung: In einem bereits durch die Stiftung geförderten Projekt sind es zurzeit 6 Euro/Std.
Wenn die Jugendlichen ihren Lohn direkt nach der Arbeit in der Hand halten, erleben sie sofort die Anerkennung für ihren Einsatz. Außerdem haben manche Jugendliche kein eigenes Bankkonto. Durch die Barauszahlung wird sichergestellt, dass die Jugendlichen über ihr Geld selbst verfügen können.
Für diesen Fall ist es möglich, dass Sie sich einen entsprechenden weiteren Kooperationspartner suchen, der die Barauszahlung übernehmen kann. Das könnte z.B. ein Förderverein sein.
Die Auszahlung an die Jugendlichen kann entsprechend des Stundenlohns auch anteilig bezahlt werden.
Einzelne Teilnehmende sollten maximal 100 Euro im Monat erhalten, um möglichst vielen Jugendlichen die Teilnahme zu ermöglichen. Die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden richten sich nach dem festgelegten Stundenlohn des Kooperationspartners.
Das Projekt dient nicht der langfristigen Förderung einzelner Jugendlicher, sondern dem Übergang in eine Ausbildung oder den regulären Arbeitsmarkt. Auch sollten möglichst viele Jugendliche von dem Angebot profitieren. Die genaue Zeitdauer wird durch den Kooperationspartner individuell festgelegt. Empfohlen wird eine maximale Dauer von einem Jahr je Teilnehmendem.
Die Kooperationspartner stellen sicher, dass die Jugendlichen für ihre Arbeit feste Ansprechpartner haben, die sie fachlich anleiten. Sie sollten auch für Gespräche zur Verfügung stehen, um die individuellen Entwicklungsprozesse pädagogisch zu begleiten. Ist dies nicht möglich, kann die Betreuung durch eine Honorarkraft erfolgen. Sie kann aus dem Förderbetrag finanziert werden.
Die Kooperationspartner dokumentieren monatlich die ausgezahlten Gelder. Dazu werden die Teilnehmenden und die quittierten Belege für die Barauszahlungen an die Jugendlichen unter Wahrung des Datenschutzes erfasst. Der Kooperationspartner reicht entsprechende Verwendungsnachweise bei der Stiftung ein. Nicht verwendete Fördermittel werden nach Projektabschluss an die ERGO Stiftung zurückgezahlt.
Die Stiftung erhält am Ende des vereinbarten Förderzeitraums einen Bericht über das Projekt. Er enthält die Zahl der Teilnehmenden und deren Stundenaufwand, die durchgeführten Tätigkeiten und eine anonymisierte Einschätzung der Entwicklung der Teilnehmenden durch die Projektbegleiter der Organisation. Bei Bedarf kann die Stiftung anonymisierte Belege zur Verwendung der Mittel anfordern.